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FUSION des pastoralen Raumes Hellenthal-Schleiden

Franz von Assisi
Datum:
1. Jan. 2027
Von:
Ursula Lammert

 

 

Gemeinsam in die Zukunft: Unsere neue Pfarrei und Kirchengemeinde St. Franziskus

Kirche verändert sich, und wir gestalten diesen Wandel aktiv mit. Am Ende des synodalen Prozesses „Heute bei dir“  haben die Arbeitsgruppen überlegt, dass eine Umstrukturierung durch Zusammenlegung von Pfarreien sinnvoll ist, um die Kirche angesichts sinkender Zahlen von Priestern und Gläubigen zukunftsfähig zu machen. Nachdem sich die Mehrzahl der Kirchenvorstände und Pfarreiräte in unserem pastoralen Raum für eine Fusionierung aller bisherigen Gemeinden ausgesprochen hat, hat Bischof Dr. Helmut Dieser

mit dem bischöflichen Dekret vom 29. Juni 2026 den Weg für eine zukunftsfähige Struktur in unserer Region bereitet: Zum 1. Januar 2027 vereinen sich unsere bisherigen 16 Pfarreien und Kirchengemeinden im Pastoralen Raum Hellenthal-Schleiden zur neuen, großen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Franziskus in Schleiden. Der Name St. Franziskus war nach Abstimmung im Rat des pastoralen Raums und im KGV vorgeschlagen worden.

Dieser Schritt ist kein Abschied vom bewährten Gemeindeleben vor Ort, sondern eine Chance, unsere Kräfte zu bündeln, den Glauben lebendig zu halten und Kirche in der Eifel gemeinsam neu zu gestalten.

Was ändert sich durch die Fusion?

Eine starker Rechtsträger:

Die bisherigen 16 Pfarreien und Kirchengemeinden werden aufgehoben und in der neuen Gesamtrechtsnachfolgerin, der Kirchengemeinde St. Franziskus zusammengeführt. Sitz der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde ist Schleiden (Pfarrbüro, Vorburg 5).

Die Kirchen bleiben erhalten:

Die Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die Schlosskirche (St. Philippus und Jakobus) in Schleiden. Alle anderen Kirchen und Kapellen behalten ihren Weihetitel. Hier finden weiterhin alle gottesdienstlichen Handlungen statt, so wie es die pastoralen Bedürfnisse erfordern. Die Kirchen St. Nikolaus (Gemünd) und St. Anna (Hellenthal) erhalten den Titel einer „Nebenpfarrkirche“.

Ortsausschüsse vor Ort:

Damit das Leben in den Dörfern und Gemeinden spürbar bleibt, wird für jede bisherige Altkirchengemeinde ein eigener Ortsausschuss (ehemals Pfarreirat) gebildet. Sie sind das direkte Sprachrohr vor Ort, kümmern sich um die lokalen Bedürfnisse, die Immobilien und die ortsbezogenen Finanzen.

Neuwahl des Kirchenvorstands:

Die Amtszeit der bisherigen Kirchenvorstände endet am 31. Dezember 2026. Die Neuwahl des gemeinsamen Kirchenvorstands für St. Franziskus findet am 13. und 14. März 2027 statt. Bis dahin führt ein beauftragtes Gremium die Geschäfte.

Finanzen, Vermögen und Verantwortung: Wie ist das geregelt?
Eine so große Fusion wirft verständlicherweise auch Fragen zum Thema Geld, Immobilien und wirtschaftliche Eigenständigkeit auf. Hier sorgt ein klares Konzept für Fairness und Transparenz:

Das Vermögen bleibt gebunden:

Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden geht auf die neue Kirchengemeinde St. Franziskus über. Bestehende Zweckbindungen bleiben dabei uneingeschränkt erhalten. Die rechtlich selbstständigen kirchlichen Fonds (wie Fabrik-, Pfarr- und Stiftungsfonds) und deren Grundbesitz bleiben als eigene Vermögensträger bestehen, der neue Kirchenvorstand übernimmt lediglich die zentrale Verwaltung und Vertretung.

Einnahmen bleiben vor Ort:

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (wie Vermietungen, Verpachtungen oder Holzverkauf) fließen gezielt dem Fonds der jeweiligen „Altkirchengemeinde“ zu, in der sie erwirtschaftet wurden. Sie dienen direkt der Finanzierung der Aufgaben vor Ort.

Eigenständige Budgets für die Ortsausschüsse:

Die Ortsausschüsse erhalten für ihre Arbeit ein eigenes, vom Kirchenvorstand jährlich festgesetztes Budget. Damit können sie anfallende pastorale Aufgaben und unverzichtbare Sofortmaßnahmen vor Ort eigenständig regeln.

Besondere Mehrheiten für Sicherheit:

Um Entscheidungen über das gesamte Gebiet abzusichern, ist im Fusionsvertrag verankert, dass wichtige Beschlüsse – wie Änderungen an der Satzung, Budgetentscheidungen oder Schließungen bzw. Profanierungen von Gebäude- oder Immobilienbeständen – eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgeordneten Stimmen im Kirchenvorstand erfordern. Zudem werden Fördervereine und Stiftungen vor Ort geschützt: Eingezahlte Spenden und Mitgliedsbeiträge kommen ausschließlich der jeweils begünstigten Gemeinde zugute.

Warum gehen wir diesen Schritt?
Die sinkenden Zahlen der Gläubigen und des pastoralen Personals sowie die geografischen und strukturellen Gegebenheiten unserer Region machen ein enges Zusammenstehen notwendig. Schon jetzt greifen viele Angebote (wie die Firm- und Kommunionvorbereitung, die Jugendarbeit, die Seelsorge oder das rollierende Gottesdienstmodell) übergreifend.

Der heilige Franziskus von Assisi, der Namenspatron unserer neuen Pfarrei, steht mit seiner Liebe zur Schöpfung und zu den Menschen als wunderbares Vorbild für diesen Weg – gerade im Hinblick auf unseren Einsatz im Nationalpark Eifel und die bewährte Zusammenarbeit mit der Caritas.

Haben Sie Fragen zur Fusion, zu den Gottesdienstzeiten, zu Sakramenten oder möchten Sie sich in den Orts- und Fachausschüssen einbringen? Alle Anfragen und Anliegen rund um die neue Pfarrei laufen zentral über unser Pfarrbüro in Schleiden (Vorburg 5, Tel. 02445 3218), von wo aus die Fäden für den gesamten Pastoralen Raum zusammenlaufen.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen – nicht weil wir müssen, sondern weil wir überzeugt sind: Nur gemeinsam sind wir stark und bleiben eine lebendige Kirche in der Eifel!

 

Hintergründe und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bistums und unseres Pastoralen Raumes.

 https://www.bistum-aachen.de/wir-veraendern-uns/index.html

https://www.bistum-aachen.de/Service-fuer-Gemeinden/kvvg/index.html